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Abrechnung

Unser Angebot

  • Auswertung Ihrer Dokumentation nach Ihren Vorgaben (Aktenauswertung und Übernahme von Ziffern individuell angepassten Leistungsbögen)
  • Datenübermittlung aus Ihrem Praxisprogramm (PAD-Datei), Endkontrolle und Optimierung
  • Sämtliche Formulare (Einverständniserklärung, Vertretungsvereinbarung, Leistungserfassungsbogen, Honorarvereinbarungen) werden individuell angepasst zur Verfügung gestellt
Background

Wir arbeiten unter Berücksichtigung der GOÄ-Kommentare

  1. Brück – Deutscher Ärzte-Verlag, Köln

  2. Kohlhammer Kommentare – Hoffmann (Hrsg.)

  3. Lang, Schäfer, Stiel und Vogt: Der GOÄ-Kommentar, Thieme Verlag, Stuttgart-New York

Unsere Leistungen

  • Support

    Wir stehen im stetigen Austausch mit den Krankenversicherungen und Beihilfestellen.

    Zusätzlich erledigen wir durch unser geschultes Personal alle anfallenden Patientenfragen und verhandeln eigenständig in Absprache über Teilzahlungen.

    Bei rechtlichen Fragestellungen berät Sie unser Kooperationspartner, die Rechtsanwaltskanzlei Gaida, Düsseldorf

  • EAS Programm

    Durch die Abrechnungen mit dem modernen Abrechnungsprogramm (EAS – Abrechnung) sind alle Vorgänge schnell, transparent und unkompliziert nachvollziehbar.

    (EAS-Abrechnung) der Fa. Krämer & Kröll, Mülheim a.d. Ruhr

  • Dokumentation

    Wir erstellen für Sie statistische Auswertungen und fertigen individuelle Diagramme an.

    Auf Wunsch geht Ihnen wöchentlich/monatlich eine Liste der offenen Posten zu.

    Es besteht die Möglichkeit, die Abrechnung des Honorars für beteiligte Mitarbeiter zu erstellen oder automatische Abgabenberechnung bei Chefärzten einzurichten.

  • Zahlungen

    Behalten Sie alle Rechnungsausgänge und Zahlungseingänge im Überblick.

    Ich übernehme keine Vorfinanzierung der Rechnungsbeträge. Die Zahlungseingänge erfolgen auf ein von Ihnen eingerichtetes Konto. Nach Erhalt der Kontoauszüge werden die Zahlungs­eingänge ausgebucht und es erfolgt die vorbereitende Buchhaltung für den Steuerberater.

    Nach Zahlungserinnerung, 1. und 2. Mahnung erfolgt nach Absprache mit Ihnen die Beauftra­gung eines Anwalts zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens bzw. die Weiterleitung an unseren bewährten Inkassopartner BÜRGEL Forderungsmanagement, Dortmund